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Die „Einigkeit“, Organ der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften

Die „Einigkeit“, Organ der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften, wurde im Gegensatz zu sozialdemokratischen Zeitungen zu Kriegsbeginn im August 1914 verboten, weil sie einen konsequenten Antimilitarismus vertrat. Funktionäre kamen in Schutzhaft oder wurden an die Front geschickt. Viele sozialdemokratische Redakteure hingegen wurden nicht eingezogen, predigten sie doch den „Burgfrieden“ und fürs Vaterland! Als Nachfolgeorgane der „Einigkeit“ kamen intern das „Mitteilungsblatt“, sowie das „Rundschreiben“ heraus. Beide wurden in laufe des Krieges ebenfalls verboten.

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