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Die „Einigkeit“, Organ der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften 
 
 Die 
„Einigkeit“, Organ der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften, wurde im 
Gegensatz zu sozialdemokratischen Zeitungen zu Kriegsbeginn im August 1914 
verboten, weil sie einen konsequenten Antimilitarismus vertrat. Funktionäre 
kamen in Schutzhaft oder wurden an die Front geschickt. Viele 
sozialdemokratische Redakteure hingegen wurden nicht eingezogen, predigten sie 
doch den „Burgfrieden“ und fürs Vaterland! Als Nachfolgeorgane der „Einigkeit“ 
kamen intern das „Mitteilungsblatt“, sowie das „Rundschreiben“ heraus. Beide 
wurden in laufe des Krieges ebenfalls verboten. 
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