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Helge Döhring 
 
Zwischen Reform und Revolution 
 
Die Stellung der Freien Arbeiter Union Deutschlands zur Betriebsrätefrage 
 
Die Freie Arbeiter Union Deutschlands (FAUD) stellte zu Beginn der zwanziger 
Jahre eine Massenbewegung mit über 100.000 Mitgliedern dar. Ihren Prinzipien 
nach stand sie „auf dem Boden der direkten Aktion und unterstütz(t)e alle 
Bestrebungen und Kämpfe des Volkes, die mit ihren Zielen – der Abschaffung der 
Wirtschaftsmonopole und der Gewaltherrschaft des Staates nicht im Wiederspruch“ 
standen. Die Syndikalisten der FAUD hatten es sich zur Aufgabe gemacht, sich 
unter den vorherrschenden Bedingungen der Staats- und Klassenherrschaft bereits 
so zu organisieren, daß nach einem erfolgreich abgeschlossenen Generalstreik die 
Betriebe direkt von den Belegschaften übernommen und in Eigenregie weitergeführt 
werden konnten. Die kapitalistische- sollte in eine bedürfnisorientierte 
Wirtschaft umgestaltet werden. Der Staat als politisch-zentralistische 
Regulierungs- und Verwaltungsmaschinerie zur Kontrolle der Gesellschaft sollte 
zugunsten dezentraler kommunaler Selbstverwaltungseinheiten aufgelöst werden. 
Das beinhaltete auch die Abschaffung sämtlicher Stellvertreterinstanzen, welche 
es zur Aufgabe hatten, zwischen Klasseninteressen zu vermitteln. Dazu zählte das 
durch das Betriebsverfassungsgesetz von 1920 institutionalisierte 
Betriebsrätesystem. Dieses gestand der Arbeiterschaft gewisse Rechte der 
Mitbestimmung zu, bestätigte jedoch gleichzeitig die Eigentumsverhältnisse 
gegenüber den Produktionsmitteln zugunsten der Kapitalisten. Der 
Burgfriedenspolitik der Sozialdemokratie auf internationaler Kriegsebene wurde 
hier das entsprechende innenpolitische Modell auf Betriebsebene 
entgegengestellt: Die Arbeiterschaft verzichtet auf betriebliche und 
gesellschaftliche Selbstverwaltung und wahrt über Betriebsräte den 
Betriebsfrieden und damit den Status quo.  
 
Die Betriebsräte hatten folgende Aufgaben wahrzunehmen: 
 
„1. In Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken die Betriebsleitung durch Rat zu 
unterstützen, um dadurch mit ihr für einen möglichst hohen Stand und für 
möglichste Wirtschaftlichkeit der Betriebsleistung zu sorgen; 
 
2. in Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken an der Einführung neuer 
Arbeitsmethoden fördernd mitzuwirken; 
 
3. den Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren, insbesondere vorbehaltlich der 
Befugnisse der wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeiter und Angestellten bei 
Streitigkeiten des Betriebsrates, der Arbeitnehmerschaft, einer Gruppe oder 
eines ihrer Teile mit dem Arbeitgeber, wenn durch Verhandlungen keine Einigung 
zu erzielen ist, den Schlichtungsausschuß oder eine vereinbarte Schlichtungs- 
oder Schiedsstelle anzurufen; 
 
4. darüber zu wachen, daß die in Angelegenheiten des gesamten Betriebes von den 
Beteiligten anerkannten Schiedssprüche eines Schlichtungsausschusses oder einer 
vereinigten Einigungs- oder Schiedsstelle durchgeführt werden; 
 
5. für die Arbeitnehmer gemeinsame Dienstvorschriften und Änderungen derselben 
im Rahmen der geltenden Tarifverträge mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; 
 
6. das Einvernehmen innerhalb der Arbeitnehmerschaft sowie zwischen ihr und dem 
Arbeitgeber zu fördern und für Wahrung der Vereinigungsfreiheit der 
Arbeitnehmerschaft einzutreten; 
 
7. Beschwerden des Arbeiter- und Angestelltenrates entgegenzunehmen und auf ihre 
Abstellung in gemeinsamen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber hinzuwirken; 
 
8. auf die Bekämpfung der Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb zu achten, 
die Gewerbeaufsichtsbeamten und die sonstig in Betracht kommenden Stellen bei 
der Bekämpfung durch Anregung, Beratung und Auskunft zu unterstützen sowie auf 
die Durchführung der gewerbepolizeilichen Bestimmungen und der 
Unfallverhütungsvorschriften hinzuwirken; 
 
9. an der Verwaltung von Pensionskassen und Werkswohnungen sowie sonstiger 
Betriebswohlfahrtseinrichtungen mitzuwirken; bei letzteren jedoch nur, sofern 
nicht bestehende für die Verwaltung maßgebende Satzungen oder bestehende 
Verfügungen von Todes wegen entgegenstehen oder eine anderweitige Vertretung der 
Arbeitnehmer vorsehen.“(1) 
 
Grundsätze der FAUD 
 
Während die marxistischen Arbeiterorganisationen sich sofort an den 
Betriebsratswahlen beteiligten (sie erklärten mit Ausnahme der Unionisten die 
Eroberung der politischen Macht zu ihrer Maxime), sprach sich die Mehrheit der 
FAUD dagegen aus:  
 
„Die Arbeiterräte, aus der Revolution geboren, sollten ein Herrschaftsinstrument 
der werteschaffenden Arbeit sein. Aber die Revolution hat nicht zur Beseitigung 
der Herrschaft des Kapitals geführt; die wirtschaftliche und politische Macht 
ist bei den Besitzenden geblieben. Kapital und Staat können mit revolutionären 
Arbeiterräten nicht unterhandeln, denn jene sind Feinde der sozialistischen 
Arbeit. Kapital und Staat lassen nur Arbeiterausschüsse zu, die jetzt 
Betriebsräte genannt werden. Der Betriebsrat hat nicht Arbeiterinteressen allein 
zu vertreten, sondern Betriebsinteressen. Und da die Betriebe Eigentum des 
Privat- oder Staatskapitals sind, müssen sich die Arbeiterinteressen den 
Interessen der Ausbeuter unterordnen. Daraus ergibt sich, daß der Betriebsrat 
für die Ausbeutung der Arbeiter eintreten und sie zum ruhigen Fortarbeiten als 
Lohnsklaven anhalten muß. Die Betriebsräte sind daher nicht Herrschafts- sondern 
lediglich Verhandlungsinstrumente der Arbeiter. Die sozialdemokratischen 
Arbeiter können sich an den Betriebsräten beteiligen, denn ihre 
Klassenkampfwaffen sind die des parlamentarischen und gewerkschaftlichen 
Unterhandelns. Die syndikalistischen Arbeiter können sich an den Betriebsräten 
nicht beteiligen, denn sie wollen den Klassenkampf geführt wissen durch 
Entziehung oder Einschränkung der Arbeitsleistung. Die syndikalistischen 
Kampfmittel sind mit den Aufgaben des Betriebsrates unverträglich.“ (2) Der 
Betriebsrat vertrete Betriebsinteressen, keine Klasseninteressen, so läßt sich 
die Kritik auf den Punkt bringen.  
 
Der 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften (FVDG) im Jahre 
1919 nahm demzufolge diesen Antrag an: 
 
„Der 12. Kongreß der Freien Vereinigung deutscher Gewerkschaften betrachtet das 
Betriebsrätegesetz, wie alle anderen Gesetze des Staates, nur als geeignet, den 
Kapitalismus zu stützen und den Staat als Instrument und Willensausdruck der 
besitzenden Klasse zu befestigen. Aus diesem Grunde ist das Gesetz, wie alle 
Klassengesetze des Staates von unseren Organisationen zu bekämpfen. Jedoch 
verkennt der Kongreß nicht, daß örtliche Verhältnisse, organisatorische und 
praktische Gründe in den Betriebsbelegschaften unsere Mitglieder zu einer 
Beteiligung an der Wahl von Betriebsräten und zur Mitarbeit in diesen führen 
können. Bei einer solchen Beteiligung müssen die syndikalistischen Grundsätze 
als Richtlinien gelten.“ (3)  
 
Vertagte der 13. Kongreß der FAUD 1921 die Entscheidung in dieser Frage, so 
beschloß der 14. Kongress der FAUD im Jahre 1922 unter 7.: „Die Beteiligung an 
staatlichen Institutionen, ganz gleich, ob diese gesetzgeberischen oder 
ausführenden Charakters sind, steht mit den Methoden der direkten Aktion im 
Widerspruch. Als Anhänger der direkten Aktion verwerfen wir Syndikalisten die 
Teilnahme an den gesetzlichen Betriebsräten, wir sind jedoch für die Beteiligung 
an Arbeiterräten innerhalb und außerhalb der Betriebe, wodurch das werktätigen 
Volk in den Stand gesetzt wird, die Regelung der Produktion und Konsumption 
sowie alle übrigen gesellschaftlichen Funktionen in eigene Hände zu nehmen.“ (4) 
 
Ergebnisse der Kandidaturen 
 
Je nach betrieblicher Verankerung sprachen sich ganze Regionen der FAUD entweder 
für (Rheinland und Westfalen) oder gegen Betriebsratswahlen aus (Wasserkante, 
Oberschlesien, Nordbayern). Da die innerorganisatorischen Differenzen in dieser 
Frage gegen Mitte der zwanziger Jahre zunahmen und auf den Reichskongressen 
darauf nicht entsprechend eingegangen wurde, tagte im Februar 1925 eine 
außerordentliche Reichskonferenz der FAUD in Berlin, welche die Beteiligung an 
den Betriebsrätewahlen auf die Tagesordnung setzte und zu folgendem Ergebnis 
gelangte: „Die außerordentliche Reichskonferenz der FAUD vom 1. Februar 1925 
gibt nach reiflicher Diskussion über die Beteiligung an den Betriebsräten und 
der Knappschaft folgende Willenserklärung ab: 
 
Der Beschluß des 14. Erfurter Kongresses kann nur durch einen neuen 
Kongreßbeschluß geändert werden. 
 
Die Konferenz empfiehlt jedoch den Anhängern beider Richtungen, gegenseitig 
größte Toleranz zu üben. 
 
Ausschluß einzelner Mitglieder oder ganzer Ortsgruppen wegen Beteiligung oder 
Nichtbeteiligung darf nicht erfolgen.“ (5)  
 
Und in der Praxis beteiligten sich nicht wenige FAUD-Organisationen an den 
Betriebsratswahlen, besonders in Rheinland-Westfalen als FAUD 
(Anarcho-Syndikalisten) aber auch als FAU (Gelsenkirchener Richtung), welche 
hauptsächlich die Bergarbeiterschaft organisierte, der FAUD bereits ein Jahr 
später den Rücken kehrte und sich als „Union der Hand- und Kopfarbeiter“ (UdHuK) 
neu organisierte. Diese Abspaltung hatte dann auch bei den Betriebsrätewahlen 
deutlich die Nase vorn, da die FAUD in dieser Frage keine Einigkeit erzielen 
konnte. Die FAUD kandidierte für den Ruhrbergbau nur in einigen Städten. Die 
Ergebnisse lauteten insgesamt wie folgt: (6)  
 
1920 (vor der Spaltung): 27 %, 1921: UdHuK 26 %; FAUD 4,7 %, 1924: UdHuK 34,3 %; 
FAUD 7,3 % 1925: UdHuK 29,1 % ; FAUD 3%. 
 
Das Betriebsrätegesetz förderte gezielt diejenigen Arbeiterorganisationen, 
welche nicht auf dem Boden der Arbeiterselbstverwaltung standen, sondern 
zentralistische Organisationsmerkmale aufwiesen. Diese sollten die Emanzipation 
der Arbeiterklasse unterminieren: die marxistischen Arbeiterorganisationen von 
SPD und KPD, deren Betriebsgruppen den innerpolitischen Parteiinstanzen 
untergeordnet waren. Außerhalb der Betriebsräte hatte die FAUD es mit nur 
wenigen Mitgliedern in einem Betrieb nicht durchsetzen können, auf 
Betriebsversammlungen zu sprechen oder durch FAUD-Mitglieder im Betriebsrat, die 
Belegschaft mit Agitationsmaterial (gegen die Zentralgewerkschaften) zu 
versorgen. 
 
Den Hintergrund zu solchen Überlegungen begründete die Tatsache, daß die FAUD 
den größten Teil ihrer Anhängerschaft den revolutionären Nachkriegsverhältnissen 
und einer hernach radikalisierten, ideologisch diffusen, sich an marxistischen 
Ideologemen und nur kurzfristig an die FAUD orientierenden 
Industriearbeiterschaft zu verdanken hatte, die bis zur Stabilisierung der 
Republik von Weimar etwa 4/ 5 der Gesamtmitgliedschaft stellte. Dazu zählte auch 
die FAU (Gelsenkirchener Richtung) mit etwa der Hälfte der reichsweiten FAUD- 
Mitgliederschaft! Im Zuge der letzten verlorengegangenen revolutionären Kämpfe 
(Ruhrkampf 1920, Mitteldeutscher Aufstand 1921) wandten sich viele Mitglieder 
desillusioniert den heilversprechenden Arbeiterparteien zu, statt weiterhin auf 
ihre eigene Kraft zu vertrauen. Die FAUD erlebte ab 1921 einen rapiden 
Mitgliederrückgang innerhalb dieser wenig von anarcho-syndikalistischen 
Prinzipien durchdrungenen Industriearbeiterschaft (innerhalb nur eines Jahres 
von insgesamt etwa 150.000 auf zunächst etwa 80.000). Auf betrieblicher Ebene 
wurde die FAUD somit bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise bei den 
Fliesenlegern oder im Bergbau) völlig marginalisiert. Zu einem 
Betriebsrätekongress für Düsseldorf 1922 stellte die FAUD 15 von insgesamt 215 
Delegierten für die Metallbranche. Diese konnten die Stimmung für einen 
regionalen Generalstreik entscheidend mitbeeinflussen. (7) Um nun aus reiner 
Prinzipientreue den Zug nicht ganz abfahren zu lassen, zeigte der 15. 
Reichskongreß der FAUD von 1925 (mit inzwischen nur noch etwa 25.000 
Mitgliedern) gegenüber den sich an den Betriebsrätewalen beteiligenden FAUD 
Betriebsgruppen eine große Toleranz. Dieses Feld wurde jedoch bereits 
erfolgreich besetzt, so daß die FAUD bei den folgenden Betriebsrätewahlen (die 
UdHuK hatte sich inzwischen zugunsten der KPD aufgelöst) im Ruhrbergbau diese 
Ergebnisse erzielte: 1926 2,9 %, 1927 2 %, 1928 1,8%, 1929 1,1 %, 1930 1,5 % und 
1931 0,6 %. (8) Ebenso rückläufig war die Anzahl der Betriebsräte der FAUD im 
Bezirk Essen des Deutschen Metallarbeiterverbandes (DMV): 1925: 35 
FAUD-Betriebsräte, 1928 13 und 1931 2. (9)  
 
Ab 1925 richtete sich die FAUD aufgrund des Abflauens unmittelbarer 
revolutionärer Bestrebungen innerhalb der Arbeiterschaft mehr auf die 
unmittelbaren Interessen, als auf die Propagierung anarcho-syndikalistischer 
Ideen aus. Der Kongreß im April des selben Jahres formulierte folgendes: „War 
unsere Organisation in den letzten Jahren, im Gegensatz zur Prinzipienerklärung, 
fast nur eine Ideenbewegung, so muß nunmehr der schon früher eingeschlagene Weg 
wieder beschritten werden: zu arbeiten an der umfassenden Organisierung und 
Durchsetzung der Interessen des Proletariats (...) mögen diejenigen, die durch 
eine Belegschaftsmehrheit dazu gedrängt werden, eine Beteiligung verantworten; 
sie glauben, auf diesem Wege von der bloßen Negation zur Teilnahme am 
Klassenkampf und zur Ausbreitung der Idee kommen zu können. Die Bewegung wird 
solche Experimente ertragen, auch wenn die Form des gesetzlichen Betriebsrates 
in solchem Falle nicht die geeignete ist (...) Uns eint der Wille zur Hebung der 
Werbe- und Stoßkraft der Organisation; und zu diesem Ziele kann, auch wenn die 
Betriebsrätebeteiligung mit unseren Prinzipien zu vereinbaren wäre, diese 
Beteiligung keinesfalls der einzige Weg zur Gewinnung größerer Gruppen sein. 
(...) agitatorische Wirkungsmöglichkeiten sind hier den vereinzelten nicht 
gegeben durch Teilnahme an Institutionen, die große gegnerische Organisationen 
für sich benutzen, sondern durch intensive Kleinarbeit. Diese gründlich zu 
diskutieren, systematisch neu zu organisieren und zu betätigen, hat der 
eigentliche Inhalt der Wendung im Kurs der Organisation zu sein.“ (10) Die 
Betriebsrätefrage sei aufgrund dessen als Nebenfrage zu behandeln. 
 
Doch zeigten sich nicht nur die Resonanz auf die FAUD- Betriebsratskandidaturen 
Rückläufigkeit; auch die FAUD verzeichnete einen stetigen Mitgliederrückgang von 
etwa 25.000 (1925) auf knapp 10.000 im Jahre 1930. (11)  
 
Auf dem 18. Kongreß der FAUD von 1930 hieß es unter III. Beschlüsse zu den 
Aufgaben der Ortsgruppen nur noch lapidar: „Der Kongreß beschließt, den 
Mitgliedern zu empfehlen, sich an den Betriebsräten zu beteiligen.“ (12)  
 
Möglicher Kompromiß 
 
In einer Resolution zur Betriebsarbeit zum 19. Kongreß der FAUD Ostern 1932 hieß 
es: 
 
a) Betriebsräte 
 
„Erhöhte Aufmerksamkeit ist auf die Betriebsarbeit zu legen. Die 
Klassenkampfaktionen des Proletariats haben ihre Aktionsbasis in den Betrieben. 
Von hier aus ist die Steigerung des syndikalistischen Einflusses zu 
organisieren. Die Gewinnung der Arbeitermassen für die FAUD kann aber nur das 
Ergebnis der Tätigkeit in den Massen sein. Aus diesem Grunde schließt sich die 
FAUD nicht hermetisch von den Massen der Arbeiterklasse ab, sondern benutzt die 
einzelnen Formen der wirtschaftlichen Betätigung der Arbeiter, um an dieselben 
heranzukommen. Besonders wichtig ist die Betriebsfunktion, der Betriebsrat. Die 
FAUD beteiligt sich an den Wahlen zu den Betriebsräten, um den Einfluß der 
reformistischen, der wirtschaftsfriedlichen, der politischen und faschistischen 
Gegner zu brechen. Zugleich sieht sie in der Beteiligung an den 
Betriebsrätewahlen propagandistische Möglichkeiten, die voll ausgeschöpft werden 
müssen, um den Masseneinfluß der FAUD zu verstärken. Neben den rein praktischen 
Aufgaben, die in der radikalen Wahrnehmung der Interessen der Arbeiterklasse 
liegen, weist die FAUD ihren Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern die 
Verpflichtung zu, alle nur erdenklichen Maßnahmen propagandistischer und 
organisatorischer Natur zu treffen, die geeignet sind, die Radikalisierung der 
Arbeitermassen im Sinne der anarcho-syndikalistischen Klassenkampftaktik zu 
beschleunigen. Die Betriebsräte haben die Pflicht, ihrer Ortsgruppe ständig über 
alle getroffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten. Die Ortsgruppe wacht über die 
Haltung der Betriebsräte und trägt Sorge, daß sich die Tätigkeit derselben mit 
der prinzipiellen und taktischen Einstellung der FAUD in Uebereinstimmung 
befindet. Des weiteren ist sie verpflichtet, periodisch an die zuständigen 
Föderationen und Arbeitsbörsen zu berichten. Stärksten Anteil an der 
Betriebsarbeit müssen auch die Arbeitsbörsen nehmen. Sie sind gehalten den 
Betriebsräten Material an die Hand zu geben und laufend Zusammenkünfte zu 
organisieren, auf denen die Linie der Betriebsarbeit beraten wird, und bei 
welchen die Betriebsräte ihre gewonnenen Erfahrungen austauschen. Bei den 
Betriebsrätewahlen sollen die Ortsgruppen und Betriebszellen tunlichst eigene 
Listen aufstellen. Dabei ist nicht unbedingte Voraussetzung, daß die FAUD starke 
Betriebszellen besitzen muß, um mit Erfolg an den Betriebsrätewahlen teilnehmen 
zu können. Vielmehr hat die Betriebsrätepraxis der FAUD bewiesen, daß auch 
Einzelne einen nicht unbedeutenden Einfluß mit Hilfe der Sympathisierenden auf 
solche Wahlen ausüben können. Für die Propaganda muß in solchen Fällen die 
Ortsgruppe oder die zuständige Arbeitsbörse die notwendigen Kräfte stellen. In 
besonders gelagerten Fällen bei den Betriebsrätewahlen bleibt es den Ortsgruppen 
und Betriebszellen überlassen, mit anderen revolutionären Organisationen 
Einheitslisten aufzustellen. Dabei sind vorher alle Möglichkeiten zu erwägen. 
Die Politik der Betriebsräte muß sich besonders gegen alle Illusionen wenden, 
die den Arbeitern von Gewerkschaften, Parteien, Werkvereinen und Stahlhelm- und 
Nazigruppen gemacht werden. 
 
b) Betriebsvertrauensleute 
 
Neben den Betriebsräten ist die Wahl von Betriebsvertrauensleuten notwendig, 
sobald innerhalb eines Betriebes eine anarcho-syndikalistische Betriebszelle 
besteht. Diese Betriebsvertrauensleute wachen über die Tätigkeit des 
Betriebsrates und stellen die Verbindungsleute zwischen dem Betrieb und der 
Organisation dar. Ihre Aufgabe ist es, Maßnahmen in den Betriebs- und 
Abteilungsversammlungen zur Sprache zu bringen, welche die Betriebsräte nicht 
zur Sprache bringen können. Wo syndikalistische Betriebsräte oder 
Betriebsratsmitglieder nicht vorhanden sind, ist es Aufgabe der Vertrauensleute, 
alle propagandistischen Möglichkeiten voll auszunützen und die Verbindung mit 
der Ortsgruppe aufrecht zu erhalten. Im übrigen erwächst den 
Betriebsvertrauensleuten in diesem Falle die gleiche Pflicht in Hinsicht auf 
Berichterstattung etc. wie den Betriebsräten. Wo nur einzelne Mitglieder 
beschäftigt sind, müssen sich diese als Vertrauensleute betrachten. 
 
c) Betriebszellen 
 
Alle in einem Betriebe beschäftigten Mitglieder der FAUD haben die Pflicht, sich 
zu einer organischen Einheit, zu einer Betriebszelle zusammenzuschließen. 
Ausschlaggebend ist für die Betriebszelle der Betrieb, nicht die berufliche 
Tätigkeit. Die Betriebszelle sammelt aus den verschiedenen Abteilungen alles 
wichtige Material über Auftragsbestand, Mitgliederstärke und Mitgliederbewegung 
der gegnerischen Organisationen und Maßnahmen, die sie treffen wollen. Sie wählt 
die Betriebsvertrauensleute und berät alle Maßnahmen zur propagandistischen 
Bearbeitung und organisatorischen Erfassung der Betriebsarbeiter. Sie muß vor 
den Versammlungen der Belegschaft oder der Betriebsabteilungen zusammentreten, 
die Verhandlungsgegenstände prüfen, und wenn nötig, Beschlüsse über dieselben 
fassen. Sie bestimmt die Redner und Antragsteller und tritt in den Versammlungen 
geschlossen auf. Ihr besonderes Augenmerk haben die Betriebszellen auf den 
Vertrieb von Literatur der FAUD und auf die Kolportage der Zeitung zu legen. Wo 
Werkkontrolle die Kolportage erschwert oder verhindert, ist durch die 
Betriebszellen dafür Sorge zu tragen, daß die Kolportage vor dem Betrieb an 
geeigneten Stellen vor sich geht. Das in den Zellenversammlungen 
zusammengetragene Material ist der Ortsgruppe und von dieser den Börsen und 
Föderationen, je nach seinem Wert zuzuleiten. Besonderes Gewicht aber haben die 
Betriebszellen auf eine regelmäßige Berichterstattung an die Zeitung zu legen. 
Wenn nur irgend angängig, muß die Betriebszelle einen Betriebskorrespondenten 
bestellen.“ (13)  
 
Unter „Unsere Kampflosungen“ heißt es in Punkt 4 der Resolutionen des 19. 
Kongresses der FAUD, daß für die Erweiterung der Macht der Betriebsräte gekämpft 
werden solle, zu dem Zwecke, „sie zu Instrumenten der Überwachung der Produktion 
und der Organisierung des Widerstandes der Arbeiterklasse gegen den Kapitalismus 
und die fortschreitende Faschisierung zu machen.“ (14)  
 
Regionale Erfahrungen 
 
Die Syndikalisten der Bochumer Zeche Engelsburg traten 1930 das erste Mal zu 
Betriebsrätewahlen an, um dem Bergarbeiterverband und den Christlichen 
Gewerkvereinen ihre eigenen Initiativen entgegenzusetzen. Dazu zählten in den 
folgenden Monaten die erfolgreiche Beantragung der Umwandlung von Geldstrafen in 
Verwarnungen und Verweise. Dazu wurde das Arbeitsgericht angerufen. In einem 
Falle von Entlassung setzten sie in der Absicht, das Verfahren weiterzuführen, 
die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch – auf Kosten des Unternehmens. Beide 
Möglichkeiten hatten die bisherigen Betriebsräte der Zentralverbände 
verstreichen lassen. Durch „unermüdliche“ Kleinarbeit sollte so das Vertrauen 
der Kollegen erworben werden, um sie dann auch von den Methoden der direkten 
Aktion überzeugen zu können. (15) Andererseits lehnten z.B. die Syndikalisten in 
Mengede (bei Dortmund) es zunächst ab, mit solchen „Waffen des Gegners zu 
kämpfen“. Doch nach einer Konsolidierungsphase erzielten sie bei den 
Betriebsrätewahlen der Zeche Adolf von Hansemann folgende Ergebnisse: 1922 mit 
1249 etwa die Hälfte aller Stimmen und acht Betriebsräte, 1924 die gleiche 
Anzahl von insgesamt 11 Betriebsräten und 1926 stellten sie noch mit 750 Stimmen 
sechs von 15 Betriebsräten. (16) 
 
Die selbe Absicht, „Breschen in die Reihen der Zentralisten“ zu schlagen, 
verfolgten zwei Kölner Syndikalisten, welche erstmalig im Mai 1931 bei den 
Kölner „Freien Notstandsarbeitern“ der Stadtverwaltung als FAUD zu den 
Betriebsrätewahlen antraten. Gegen eine starke RGO-Konkurrenz erhielten sie 79 
Stimmen, die „Freien Gewerkschaften“ kamen auf 144 und die RGO auf 598 Stimmen. 
(17) 
 
Im Raum Mannheim/Ludwigshafen stellte die FAUD keine eigene Liste, sondern rief 
dazu auf, die RGO zu ignorieren und statt dessen „vertrauenswürdige Kollegen“ in 
den Betriebsrat zu wählen. Der Syndikalist Karl Heck bekleidete noch im Frühjahr 
1933 die Rolle des Vertrauensmannes. In Frankfurt stellte die FAUD zur selben 
Zeit mit Max Guntermann den Betriebsratsvorsitzenden einer Elektrofirma. (18)
 
 
Im thüringischen Sömmerda mußten die syndikalistischen Betriebsräte bei 
Rheinmetall, welche schon Anfang der 20-er Jahre tätig waren, dagegen viele 
Zugeständnisse machen. Ende des Jahres 1924 wurden in den elfköpfigen 
Betriebsrat 8 Syndikalisten gewählt. Sie durften jedoch lediglich die zu 
entlassenen Kolleginnen bestimmen und verhielten sich auch bei Protesten gegen 
Abzüge aufgrund von Akkordberechnungsfehlern passiv und traten Streikabsichten 
entgegen. (19) Ähnlich ernüchternde Erfahrungen wurden aus Oberschlesien 
vermeldet. Hier seien syndikalistische Betriebsräte gar die Ursache für den 
örtlichen Mitgliederrückgang gewesen. Sie wurden zu Gegnern der direkten Aktion 
und erklärten der FAUD auf Nachfragen hin, daß sie ja schließlich nicht nur von 
syndikalistischen Betriebsangehörigen gewählt worden wären und daher der 
Gewerkschaft keine Rechenschaft darüber schuldig seien, ob ihre Handlungen nun 
syndikalistisch waren oder nicht. (20) 
 
Zusammenfassend schilderte Gerhard Wartenberg im Jahre 1932 die Vorgehensweise 
der FAUD reichsweit als alles andere als einheitlich: „Manche Genossen wollten 
wohl für Lohn- und Arbeitszeitfragen kämpfen, aber sie wollten nicht jene Mittel 
anwenden, die dem syndikalistischen Betriebsarbeiter das Vertrauen der Kollegen 
sichern: Betriebsrat, Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Lohnverhandlungen usw. 
Wieder andere gingen wohl diesen Weg, unterließen aber eine systematische 
Aufklärung der gewonnenen Mitglieder über die Prinzipien des 
Anarcho-Syndikalismus.“ (21)  
 
Die ab März 1933 einsetzende Illegalität machte weitere Vorhaben dann zunichte. 
 
Nach 1945 
 
Anders gestaltete sich die Angelegenheit nach dem zweiten Weltkrieg, als zwar 
eine anarchistische Nachkriegsorganisation, die Föderation freiheitlicher 
Sozialisten (FFS) geschaffen wurde, die meisten der ehemaligen FAUD- und 
nunmehrigen FFS-Mitglieder sich jedoch in der SPD, den DGB-Gewerkschaften, den 
Gemeinde- und natürlich in den Betriebsräten organisierten, um dort als 
Vorbildfiguren im Sinne föderalistisch-anarchistischer Ideen tätig zu sein. (22) 
Es ist daher falsch, daraus voreilige Schlüsse ziehen zu wollen (etwa der Art, 
die besten Anarcho-Syndikalisten hätten ihre Überzeugungen über Bord geschmissen 
oder seien den Lockungen der Herrschenden unterlegen – korrumpiert worden), ohne 
sich vorher mit der Geschichte der SPD-Opposition vor 1914 und der Entwicklung 
des separaten Anarcho-Syndikalismus von 1918 bis 1933 auseinandergesetzt zu 
haben. (23)  
 
Die vollständige Marginalisierung nach 1945 leitete innerhalb der „Restbewegung“ 
den Trend ein, sich die Tatsache vor Augen zu halten, daß die 
anarchosyndikalistische Bewegung einerseits aus den gleichzeitig in der 
sozialdemokratischen Partei organisierten Mitgliedern der Freien Vereinigung 
deutscher Gewerkschaften (FVDG) wie andererseits aus der ebenfalls in der SPD 
organisierten „Opposition der Jungen“ hervorgegangen ist, sich also Anarchisten, 
wie Syndikalisten zunächst innerhalb der Sozialdemokratie organisierten, und 
dort erfolgreich für die Ideen des Anarchismus, wie des Syndikalismus wirken 
konnten. Erfolgreich in dem Sinne, daß diese Strömungen innerhalb der 
Sozialdemokratie sich nach dem Krieg außerhalb der Parteiapparate zu einer 
Synthese aus Anarchismus und Syndikalismus in Form der FAUD zu einer 
Massenorganisation mit fester programmatischer Grundlage weiterentwickeln 
konnte. Es lag also nahe, sich im Falle einer dauerhaften Stagnation als 
separate Bewegung auf die Ursprünge der Bewegung zurückzubesinnen und z.B. in 
der Frage von Tarifverträgen, Betriebsräten oder auch Parteimitgliedschaften 
gewisse Kompromisse einzugehen, sich im kulturellen Bereich jedoch weiterhin als 
eigenständige Organisation zu konstituieren. Wie wir heute wissen, erreichte der 
Nachkriegsanarchismus keine weitere Bedeutung, und geriet, wie die FAUD auch, in 
Vergessenheit. 
 
Ausblick 
 
In Anbetracht der Tatsache, daß der Anarcho-Syndikalismus seit den fünfziger 
Jahren an Bedeutung sogar noch weiter abnahm, hat die hier aufgeworfene Frage an 
Aktualität nicht abgenommen. Auch die FAU bewegte sich seit ihrer Gründung 1977 
im Spannungsfeld zwischen separater, teilseparater oder rigoros prinzipientreuer 
Praxis, was nicht nur die hohe Fluktuation, sowie Stagnation ihrer 
Mitgliedschaft deutlich macht, sondern auch das Fehlen aktueller zeitgemäßer 
Strategiepapiere in betrieblich-perspektivischer Hinsicht, welche für eine 
proletarische Klassenkampforganisation unentbehrlich sind und welche bei der 
FAUD, wenngleich bei praktischer Erfolglosigkeit, immerhin noch vorhanden waren. 
 
Bis vor wenigen Jahren war innerhalb der FAU noch nicht mal ein Trend hin zu 
einer betrieblichen Interessensorganisation zu erkennen gewesen. Um aber 
überhaupt zu Fragen nach Betriebsräten und Tarifverträgen Stellung nehmen zu 
können, bedarf es erst mal betrieblicher Praxis und eben der Einsicht, daß man 
als reine Kulturorganisation keine Gewerkschaft darstellt. Die Stagnation der 
FAU seit 1977 hat eben sehr viel damit zu tun, daß sich die Mitglieder in zwei 
Richtungen polarisierten: Die einen, sahen die FAU als Organisationsmöglichkeit 
an, abseits von den DGB-Gewerkschaften Betriebsarbeit zu leisen. Die anderen 
sahen in der FAU lediglich eine Möglichkeit, einer diffus anarchistisch 
orientierten, oder einer gerade modischen sozialen Bewegung einen 
Organisationsrahmen zu verpassen. Die FAU hat sich in dieser Frage nie 
entschieden. Stattdessen gab es immer wieder kraftraubende Reibungen zwischen 
Verfechtern der FAU als Ideenorganisation und denen, die der FAU als einer 
Interessensorganisation das Wort redeten. Die momentane Entwicklung verzeichnet 
einen Trend hin zur Betriebsarbeit, also zur eigentlichen Basis 
anarcho-syndikalistischer Organisation. Erst wenn es gelingt, in den Betrieben 
eine Basis zu schaffen, und die Einflüsse der Neoanarchisten (Autonome u.a.), 
sowie Marxisten (z.B. ex K-Grüppler aller Art) in ihre Schranken zu verweisen, 
erwächst aus der FAU eine Gewerkschaft, die diesen Namen auch verdient hat. Die 
FAU sollte nicht Spielball irgendwelcher sozialen Bewegungen, sondern Ausdruck 
proletarischer Selbstorganisation mit eigener Geschichte, mit eigenen 
Grundsätzen und mit zeitgemäß anarcho-syndikalistischer Perspektive sein. Nur 
dann, mit einem eigenen Profil wird es ihr gelingen, für diejenigen Personen 
attraktiv zu sein, die gewerkschaftliche Arbeit auch als die originäre Aufgabe 
einer Gewerkschaft verstehen und sie der politischen Arbeit (z.B. in Parteien) 
vorzieht, da sie begriffen haben werden, daß eine grundsätzliche Veränderung 
wirtschaftlicher wie politischer Verhältnisse nicht auf der Straße (z.B. durch 
Demonstrationen) oder im Parlament, sondern nur von der ökonomischen Basis aus 
erfolgen kann. Auch Kulturarbeit kann nicht außerhalb syndikalistischer 
Organisierung geleistet werden, da der Syndikalismus einen festen Teil unserer 
Kultur darstellt. Anarchismus und Syndikalismus sind in der FAU also nicht zu 
trennen – sie bedingen einander: Betriebsarbeit findet auf anarchistischer 
Grundlage statt/ Kulturarbeit findet auf syndikalistischer Grundlage statt. 
Andere Tätigkeit ist keine anarcho-syndikalistische. Wie steht es also um die 
Fragen, FAU-Mitglieder als Betriebsräte einer Kontrolle der Ortsgruppen oder 
Föderationen zu unterstellen, oder die Beteiligung an Betriebsräten kategorisch 
und für alle Ortsgruppen und Syndikate abzulehnen? Die Frage wird erst dann 
angemessen beurteilt werden können, wenn 1. die Mitglieder der FAU mehrheitlich 
(auch wirklich, nicht nur als Lippenbekenntnis!) davon überzeugt sind, daß die 
FAU eine Gewerkschaft (gleichermaßen eine Ideen- als auch eine 
Interessenorganisation) darstellen sollte und 2. die betriebliche Arbeit einen 
höheren Stellenwert erhält als bisher. 
 
Erst in einer vielfältigen praktischen Auseinandersetzung mit betrieblichen 
Realitäten können wir ermessen, welche Wege wir für den Aufbau einer 
anarcho-syndikalistischen Massenorganisation einschlagen müssen. Damals wie 
heute. (24) 
 
(1) „Der Syndikalist“, 2. Jg. (1920), Nr. 9. Zur allgemeinen Geschichte der 
Betriebsräte in der Weimarer Republik siehe: R. Crusius, G. Schiefelbein, M. 
Wilke: Die Betriebsräte in der Weimarer Republik. Von der Selbstverwaltung zur 
Mitbestimmung, 2 Bd. Zur Geschichte von Arbeitskampf und Arbeitsrecht siehe: 
Elisabeth Domansky: Arbeitskampf und Arbeitsrecht in der Weimarer Republik, 
Einleitung in Dieter Dowe (Hrsg.): Gewerkschafts-Zeitung. Organ des Allgemeinen 
Deutschen Gewerkschaftsbundes. Jahrgänge 1924-1928. 
 
(2) „Der Syndikalist“, 1. Jg. (1919), Nr. 36. 
 
(3) Protokoll über die Verhandlungen vom 12. Kongreß der Freien Vereinigung 
deutscher Gewerkschaften..., S. 87 f. 
 
(4) Protokoll vom 14. Kongreß der FAUD, in: „Der Syndikalist“, 4. Jg. (1922), 
Nr. 51. 
 
(5) „Der Syndikalist“, 7. Jg. (1925), Nr. 6. Die zentrale Diskussion hierüber 
wurde im „Syndikalist“ unter dem Titel „Kampforganisation oder Sekte“ geführt, 
in welcher Ablehner und Befürworter eindringlich ihre jeweiligen Argumente 
austauschten, siehe Ergänzungsband. 
 
(6) Angaben nach: Hans Manfred Bock: Anarchosyndikalismus in Deutschland. Eine 
Zwischenbilanz, in: IWK, Nr. 3 1989, S. 326. 
 
(7) Vgl.: Larry Peterson: German Communism, workers’ protest, and Labor Unions. 
The Politics of the United Front in Rhineland – Westphalia 1920-1924, S. 225. 
 
(8) Angaben nach: Hans Manfred Bock: Anarchosyndikalismus in Deutschland. Eine 
Zwischenbilanz, in: IWK, Nr. 3 1989, S. 326. 
 
(9) Angaben nach Ulrich Klan/ Dieter Nelles: „Es lebt noch eine Flamme“..., S. 
116 ff. 
 
(10) Protokoll über die Verhandlungen vom 15. Kongreß der Freien Arbeiter Union 
Deutschlands (A.S.)..., S. 74 f. 
 
(11) Eine graphische Darstellung der Mitgliederentwicklung der FAUD findet sich 
bei Hartmut Rübner: Freiheit und Brot..., S. 22 und 58. 
 
(12) Protokoll über die Verhandlungen des 18. Kongresses der Freien 
Arbeiter-Union-Deutschlands (A.-S.)..., S. 22 und 83 und „Der Syndikalist“, 12. 
Jg. (1930), Nr. 25. 
 
(13) „Debatte“, Diskussionsorgan zur Vorbereitung des 19. Kongresses der FAUD. (A.S.), 
Mitteilungsblatt der GK, Berlin 27. Februar 1932, Nr. 7. Wie die revolutionäre 
Betriebsratsarbeit aussehen sollte, erfahren wir aus einem „Merkblatt für die 
Funktionäre der FAUD“ aus dem Jahre 1925: „Bist du Betriebszellenobmann, dann 
bist du der revolutionäre Betriebsrat und Vertrauensmann der FAUD im Betriebe. 
Der Zusammenschluß aller zur FAUD gehörigen Mitglieder muß in jedem Betriebe 
vollzogen werden. Von Zeit zu Zeit muß die Betriebszelle 
Belegschaftsversammlungen einberufen, die zu den akuten Tagesfragen und allen 
Vorkommnissen im Betriebe Stellung nimmt. Die Betriebszelle muß mindestens alle 
vierzehn Tage nach Betriebsschluß zusammenkommen. Abonnenten für die Presse, 
neue Mitglieder für die FAUD müssen von allen Mitgliedern der Betriebszelle eine 
selbstverfertigte Betriebszellenzeitung herausgeben.“, in: FAU- Bremen (Hrsg.): 
„Das ist Syndikalismus“..., S. 129. 
 
(14) „Der Syndikalist“, 14. Jg. (1932), Nr. 13. 
 
(15) Vgl.: „Der Syndikalist“, 12. Jg. (1930), Nr. 35. Zur FAUD im Ruhrbergbau 
siehe auch Erhard Lucas „Märzrevolution 1920“ und Klaus Weberskirch 
„Anarcho-Syndikalismus an der Wurm - ein fast vergessenes Kapitel der Geschichte 
des Aachener Raumes nach dem Ersten Weltkrieg. Aachen 1999. 
 
(16) Vgl.: Andreas Müller: Aufbruch in neue Zeiten. Anarchosyndikalisten und 
Nationalsozialisten in Mengede in der Frühphase der Weimarer Republik, in: AGAW, 
Nr. 8, S. 128 und 138 f. 
 
(17) Vgl.: „Der Syndikalist“, 13. Jg. (1931), Nr. 22. 
 
(18) Vgl.: Axel Ulrich: Zum Widerstand der Freien Arbeiter-Union Deutschlands 
gegen den Nationalsozialismus. Ihr konspiratives Verbindungsnetz in Hessen und 
im Raum Mannheim/Ludwigshafen, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für 
Nassauische Altertumskunde und Geschichte, 1988, Bd. 99, S. 162 f., siehe auch: 
Horst Stowasser: Eine unbedeutende Sache, in: Horst Scharnagl (Hrsg.): Das hört 
nie auf. Lebensgeschichten vom Anfang des Faschismus bis heute, S. 85. 
 
(19) Vgl.: Frank Havers: Die Freie Arbeiter- Union Deutschlands in 
Sömmerda/Thüringen von 1919 bis 1933..., siehe Kapitel: „6. Die FAUD und die 
betrieblichen Auseinandersetzungen in Sömmerda ab März 1922“. 
 
(20) Vgl.: „Der Syndikalist“, 7. Jg. (1925), Nr. 6. 
 
(21) Gerhard Wartenberg: Erfurt 1922 und 1932, in: „Debatte-Diskussionsorgan zur 
Vorbereitung des 19. Kongresses der FAUD (AS), Mitteilungsblatt der GK“, Nr. 4 
und 5. (1932), neu abgedruckt in: FAU-Bremen (Hrsg.): Das ist Syndikalismus..., 
S. 145. 
 
(22) Diesen Weg schlugen etliche hervorragende Anarcho-Syndikalisten ein, wie 
z.B. Franz Gampe (Nürnberg), Karl Dingler (Göppingen), Carl Preiss (Ulm), Max 
Hilse (Bremen) oder Wilhelm Schroers (Delmenhorst). 
 
(23) Eine Arbeit über die „Opposition der Jungen“ lieferte Dirk H. Müller unter 
dem Titel „Idealismus und Revolution. Zur Opposition der Jungen gegen den 
sozialdemokratischen Parteivorstand 1890-1894. Weitere brauchbare Beschreibungen 
befinden sich bei: Rudolf Rocker: Aus den Memoiren eines Deutschen Anarchisten, 
Peter Wienand: Der ‚geborene’ Rebell, Hartmut Rübner: Freiheit und Brot, Angela 
Vogel: Der deutsche Anarcho-Syndikalismus. Diese Werke geben ebenso Auskunft 
über die Entwicklung der FAUD in der Weimarer Zeit, wie auch: Ulrich Klan/ 
Dieter Nelles: Es lebt noch eine Flamme oder Hans Manfred Bock: Syndikalismus 
und Linkskommunismus. Über die Neukonstituierung einer anarchistischen 
Nachkriegsorganisation, der FFS, mit der zentralen Fragestellung 
Anarcho-Syndikalistische Gewerkschaft Ja oder Nein? gibt Auskunft: Hans Jürgen 
Degen: Anarchismus in Deutschland 1945 – 1960. Und: Hans Manfred Bock, Die 
"Literaten- und Studenten-Revolte" der Jungen in der SPD um 1890; in: Das 
Argument (Berlin/W), Nr. 63, Jg. 13, Heft 1/2, März 1971, S. 22 - 41 
 
(24) Siehe auch Schlusskapitel „Zukunftsperspektiven des Syndikalismus“. Sehr 
zur Anschaffung empfehlen möchte ich hier Wolfgang Däubler: „Gewerkschaftsrechte 
im Betrieb. Handkommentierung“ 
 
Aus: FAU-Bremen (Hrsg.): Syndikalismus – Geschichte und Perspektiven, Bremen 
2005 
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