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„Arbeiter-Echo“[1]

 

Untertitel: Organ der Freien Arbeiter-Union Deutschlands (Anarcho-Syndikalisten). Angeschlossen an die Internationale Arbeiter-Assoziation

 

Motto: „Die Befreiung der Arbeiterklasse muß das Werk der Arbeiter selbst sein“

 

Herausgeber: FAUD

 

Erscheinungsort: Berlin

 

Erscheinungszeitraum:  Nr. 1 am 07. Januar bis Nr. 7 am 18. Februar 1933

 

Erscheinungsrhythmus: wöchentlich

 

Auflage: 8.000-10.000[2]

 

Seitenzahl: 6

 

Vorgänger: „Der Syndikalist“

 

Verlag: Verlag „Der Syndikalist“, Märkisches Ufer 20, Berlin

 

Druck: A. Janiszewski GmbH, Berlin SO 36, Elisabethufer 29

 

Redaktion: Reinhold Busch/Gerhard Wartenberg, Märkisches Ufer 20, Berlin

 

Beiträge von: Otto Dostmann, Hugo Frisch, Augustin Souchy, Max Wese

 

Rubriken: „Quer durch die Zeit“, „Buchbesprechungen“, „Organisatorisches“.

 

Inhalt: „Hitler darf nicht regieren“, „Blutbad in Dresden“, „Die politische Krise und ihre Lösung“, „Drohender Krieg zwischen Japan und den Vereinigten Staaten“, „Zur Diskussion Auf, Syndikalisten, schließt die Reihen!“, „Militarisierung der Jugend marschiert“, „Die Lage des proletarischen Kindes“, u.a.

 

 

Geschichte:

 

Die Eigendarstellung lautete: Arbeiter-Echo ist das wöchentlich erscheinende Propagandablatt für revolutionäre Gewerkschaftsarbeit und freiheitlichen Sozialismus; Arbeiter-Echo ist parteipolitisch völlig unabhängig und nimmt zu allen Fragen der Zeit Stellung. Es ist aktuell, stets interessant und vielseitig; Arbeiter-Echo beschränkt sich nicht auf deutsche Verhältnisse, sondern führt laufend eine umfassende Berichterstattung über die internationale Arbeiterbewegung durch; Arbeiter-Echo wurde mehrmals verboten und beschlagnahmt. Unsere Antwort: eine verstärkte Werbeaktion! Gewinnt neue Abonnenten!“[3] Der Berliner Polizeipräsident verbot unter Berufung auf § 9 der Verordnung des Reichspräsidenten „zu Schutz des deutschen Volkes“ vom 04. Februar 1933 in Verbindung mit den § 81/82/85/86 StGB das „Arbeiter-Echo“ am 16. Februar 1933 bis zum 31. März 1933 mit der Begründung, hierin würden sowohl die „Direkte Aktion“ als auch der „Generalstreik“ als „Gewalttaten“ verherrlicht als „Kampfwaffen und Aktionsformen des Anarcho-Syndikalismus“. Zu neuen Gewalttätigkeiten solle „aufgereizt“, der „gewaltsame Umsturz der bestehenden Staatsordnung vorbereitet“ werden. Verboten wurde präventiv zugleich das Erscheinen von Zeitungen, die als Ersatz für das verbotene „Arbeiter-Echo“ dienen könnten: „Das Verbot umfaßt auch die in Ihrem Verlage erscheinenden Kopfblätter der Zeitung, sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.“[4] Das FAUD-Organ „Der Arbeitslose“ berichtete: „Das ‚Arbeiter-Echo’ verboten! Unser Bruderblatt, das ‚Arbeiter-Echo’ ist nach siebenwöchigem Bestehen bis 31. März verboten worden. Die Nr. 6 des jungen, erst so wenige Wochen unter diesem Namen bestehenden Organs gefiel dem Berliner Polizeipräsidium so wenig, dass das arme Kind einfach abgewürgt wurde. Und warum? Wenn die hohe Polizei nicht der bürgerlichen Presse mehr über das Verbot mitgeteilt hätte als dem Verlag selbst zu veröffentlichen erlaubt wurde, könnten auch wir vielleicht nichts über die Gründe mitteilen. Aber die bürgerliche Presse, der wir die Begründung für das Verbot entnehmen müssen, teilte mit, dass dieses wegen ‚Aufreizung zur Gewalt’ erfolgte. Übrigens mag noch festgestellt werden, wie uns der Verlag mitteilt, dass die bürgerliche Presse eher im Besitz der Mitteilung vom Verbot des ‚Arbeiter-Echo’ war als der Verlag der Zeitung selbst. Das sind eben so neudeutsche Polizeimethoden. Und wenn wir uns mit der ‚Begründung’ des Verbotes gründlich befassen könnten, so würde noch viel Merkwürdigeres über diese Methoden zutage kommen…“[5] Die Polizeistelle Berlin notierte im Februar 1932: „daß die FAUD den Umsturz in absehbare Zeit propagiert und auch mit ihm rechnet, dürfte aus den angestrichenen hochverräterischen Stellen…des beiliegenden Photomontageabzuges der Nummer 5 vom 4.2.33 des ‚Arbeiter-Echo’, Organ der Freien Arbeiter-Union Deutschlands, zu ersehen sein.“[6]

Standorte: IISG-Amsterdam, SBK-Berlin, ISB-Bochum, CIRA-Lausanne

Wert für Syndikalismusforschung: Inhaltlich ganz ähnlich dem „Syndikalist“, fast ebenso informativ, jedoch mit wenig Vereinsmeldungen.


 

[1] GSTA, Rep. 219, Nr. 140 (Nr. 5/04. Februar 1933).

[2] Vgl.: BA, R 58/319, Bl. 59.

[3] „Die Internationale“, Nr. 1/Januar 1933.

[4] Vgl.: BA, R. 58/764, Bl. 1 f.

[5] „Der Arbeitslose“, Nr. 4/1933. Siehe auch: Polizeiverfügung vom 16. Februar 1933, in: BA, R 58-764.

[6] GSTA, Rep. 219, Nr. 140, Bl. 85.

 

Aus: Helge Döhring: Die Presse der syndikalistischen Arbeiterbewegung in Deutschland 1918 bis 1933, Edition Syfo No.1 (2010), 2. Auflage 2012

   

 

 

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