„Arbeiter-Echo“
Untertitel: Organ der Freien
Arbeiter-Union Deutschlands (Anarcho-Syndikalisten). Angeschlossen an die
Internationale Arbeiter-Assoziation
Motto: „Die Befreiung der Arbeiterklasse
muß das Werk der Arbeiter selbst sein“
Herausgeber: FAUD
Erscheinungsort: Berlin
Erscheinungszeitraum: Nr. 1 am 07.
Januar bis Nr. 7 am 18. Februar 1933
Erscheinungsrhythmus: wöchentlich
Auflage: 8.000-10.000
Seitenzahl: 6
Vorgänger: „Der Syndikalist“
Verlag: Verlag „Der Syndikalist“,
Märkisches Ufer 20, Berlin
Druck:
A. Janiszewski
GmbH, Berlin SO 36, Elisabethufer 29
Redaktion: Reinhold Busch/Gerhard
Wartenberg, Märkisches Ufer 20, Berlin
Beiträge von: Otto Dostmann, Hugo Frisch,
Augustin Souchy, Max Wese
Rubriken: „Quer durch die Zeit“,
„Buchbesprechungen“, „Organisatorisches“.
Inhalt: „Hitler darf nicht regieren“,
„Blutbad in Dresden“, „Die politische Krise und ihre Lösung“, „Drohender
Krieg zwischen Japan und den Vereinigten Staaten“, „Zur Diskussion Auf,
Syndikalisten, schließt die Reihen!“, „Militarisierung der Jugend
marschiert“, „Die Lage des proletarischen Kindes“, u.a.
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Geschichte:
Die Eigendarstellung lautete: Arbeiter-Echo ist
das wöchentlich erscheinende Propagandablatt für revolutionäre
Gewerkschaftsarbeit und freiheitlichen Sozialismus; Arbeiter-Echo ist
parteipolitisch völlig unabhängig und nimmt zu allen Fragen der Zeit
Stellung. Es ist aktuell, stets interessant und vielseitig; Arbeiter-Echo
beschränkt sich nicht auf deutsche Verhältnisse, sondern führt laufend eine
umfassende Berichterstattung über die internationale Arbeiterbewegung durch;
Arbeiter-Echo wurde mehrmals verboten und beschlagnahmt. Unsere Antwort:
eine verstärkte Werbeaktion! Gewinnt neue Abonnenten!“
Der Berliner Polizeipräsident verbot unter Berufung auf § 9 der Verordnung
des Reichspräsidenten „zu Schutz des deutschen Volkes“ vom 04. Februar 1933
in Verbindung mit den § 81/82/85/86 StGB das „Arbeiter-Echo“ am 16. Februar
1933 bis zum 31. März 1933 mit der Begründung, hierin würden sowohl die
„Direkte Aktion“ als auch der „Generalstreik“ als „Gewalttaten“ verherrlicht
als „Kampfwaffen und Aktionsformen des Anarcho-Syndikalismus“. Zu neuen
Gewalttätigkeiten solle „aufgereizt“, der „gewaltsame Umsturz der
bestehenden Staatsordnung vorbereitet“ werden. Verboten wurde präventiv
zugleich das Erscheinen von Zeitungen, die als Ersatz für das verbotene
„Arbeiter-Echo“ dienen könnten: „Das Verbot umfaßt auch die in Ihrem Verlage
erscheinenden Kopfblätter der Zeitung, sowie jede angeblich neue
Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz
anzusehen ist.“
Das FAUD-Organ „Der Arbeitslose“ berichtete: „Das ‚Arbeiter-Echo’ verboten!
Unser Bruderblatt, das ‚Arbeiter-Echo’ ist nach siebenwöchigem Bestehen bis
31. März verboten worden. Die Nr. 6 des jungen, erst so wenige Wochen unter
diesem Namen bestehenden Organs gefiel dem Berliner Polizeipräsidium so
wenig, dass das arme Kind einfach abgewürgt wurde. Und warum? Wenn die hohe
Polizei nicht der bürgerlichen Presse mehr über das Verbot mitgeteilt hätte
als dem Verlag selbst zu veröffentlichen erlaubt wurde, könnten auch wir
vielleicht nichts über die Gründe mitteilen. Aber die bürgerliche Presse,
der wir die Begründung für das Verbot entnehmen müssen, teilte mit, dass
dieses wegen ‚Aufreizung zur Gewalt’ erfolgte. Übrigens mag noch
festgestellt werden, wie uns der Verlag mitteilt, dass die bürgerliche
Presse eher im Besitz der Mitteilung vom Verbot des ‚Arbeiter-Echo’ war als
der Verlag der Zeitung selbst. Das sind eben so neudeutsche Polizeimethoden.
Und wenn wir uns mit der ‚Begründung’ des Verbotes gründlich befassen
könnten, so würde noch viel Merkwürdigeres über diese Methoden zutage
kommen…“
Die Polizeistelle Berlin notierte im Februar 1932: „daß die FAUD den Umsturz
in absehbare Zeit propagiert und auch mit ihm rechnet, dürfte aus den
angestrichenen hochverräterischen Stellen…des beiliegenden
Photomontageabzuges der Nummer 5 vom 4.2.33 des ‚Arbeiter-Echo’, Organ der
Freien Arbeiter-Union Deutschlands, zu ersehen sein.“
Standorte: IISG-Amsterdam, SBK-Berlin, ISB-Bochum, CIRA-Lausanne
Wert für
Syndikalismusforschung: Inhaltlich ganz ähnlich dem „Syndikalist“, fast
ebenso informativ, jedoch mit wenig Vereinsmeldungen.
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