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Karl Roche
Betriebsräte und Syndikalismus
Die Arbeiterräte, aus
der Revolution geboren, sollten ein Herrschaftsinstrument der werteschaffenden
Arbeit sein.
Aber die Revolution hat nicht zur Beseitigung der Herrschaft des Kapitals
geführt; die wirtschaftliche und politische Macht ist bei den Besitzenden
geblieben.
Kapital und Staat können mit revolutionären Arbeiterräten nicht unterhandeln,
denn jene sind Feinde der sozialistischen Arbeit.
Kapital und Staat lassen nur Arbeiterausschüsse zu , die jetzt Betriebsräte
genannt werden.
Der Betriebsrat hat nicht Arbeiterinteressen allein zu vertreten, sondern
Betriebsinteressen. Und da die Betriebe Eigentum des Privat- oder Staatskapitals
sind, müssen sich die Arbeiterinteressen den Interessen der Ausbeuter
unterordnen. Daraus ergibt sich, dass der Betriebsrat für die Ausbeutung der
Arbeiter eintreten und sie zum ruhigen Fortarbeiten als Lohnsklaven anhalten muß.
Die Betriebsräte sind daher nicht Herrschafts- sondern lediglich
Verhandlungsinstrumente der Arbeiter.
Die sozialdemokratischen Arbeiter können sich an den Betriebsräten beteiligen,
denn ihre Klassenkampfwaffen sind die des parlamentarischen und
gewerkschaftlichen Unterhandelns.
Die syndikalistischen Arbeiter können sich an die Betriebsräten nicht
beteiligen, denn sie wollen den Klassenkampf geführt wissen durch Entziehung
oder Einschränkung der Arbeitsleistung.
Die syndikalistischen Kampfmittel sind mit den Aufgabe des Betriebsrates
unverträglich
Der Syndikalist, Nr. 36, 16. August 1919
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