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Organisatorische Leitsätze der
Syndikalistisch-Anarchistischen Jugend Deutschlands
Die Synd-anarch. Jugend ist eine Organisation junger, nach Freiheit ringender
Menschen.
Die SAJD spricht sich für die Organisation aus in der klaren Erkenntnis, dass
die organische Zusammenfassung der Kräfte die beste Gewähr für die restlose
Ausnutzung jeder Möglichkeit im Sinne des revolutionären Klassenkampfes sowie
für eine schlagkräftige Aktion und Agitation ist.
Die SAJD betrachtet sich als Schule junger Menschen, die Kämpfer für die soziale
Revolution erzieht nach der Devise: Jeder nach seinen Fähigkeiten und
Veranlagungen. Daher ist die Organisation nicht Selbstzweck, sondern das Mittel,
alle jungen Kräfte zu erfassen und zu erziehen nach den Prinzipien des
antiautoritären Sozialismus und dadurch die soziale Revolution in jeder Hinsicht
zu fördern und endlich auszulösen.
Die Organisation der SAJD ist aufgebaut auf der Grundlage des Föderalismus, das
bedeutet: im Willen der Mitglieder liegt die Exekutive.
Mitgliedschaft
Der SAJD können angehören alle jungen Menschen, die den revolutionären
Klassenkampf auf der Basis des Syndikalismus im Sinne des kommunistischen
Anarchismus zu führen bereit sind. Grundsätzlich sollen die Mitglieder der SAJD
nicht in Zentralverbänden oder Parteien organisiert sein, sondern wird die
Erwerbung der Mitgliedschaft in der FAUD (Anarcho-Syndikalisten) oder der
Föderation der kommunistischen Anarchisten anempfohlen.
Organisatorischer Aufbau
Die SAJD gliedert sich in Orts-, Kreis- und Bezirks (Provinz) oder
Landesgruppen, die sich zusammenschließen zur Reichsföderation.
Als technisches Organ jeder Ortsgruppe gilt die Informationsstelle.
Das oberste, ausführende und repräsentative Organ ist die Reichs-
Informationsstelle (Geschäftsstelle).
Haupttätigkeit der Ortsgruppen
Die Ortsgruppen haben die Aufgabe, allüberall für die Idee des antiautoritären
Sozialismus zu wirken. Werbeveranstaltungen verschiedenster Art, wie öffentliche
Jugend- Versammlungen, literarisch- wissenschaftliche Abende usw. sind neben den
vornehmsten Aufgaben, Propaganda der Weltanschauungsschulen des
Antimilitarismus, des kommunistischen Anarchismus und des Syndikalismus das
Wirken nach außen. Das Schwergewicht der Propaganda ist auf die Betriebe zu
legen.
Die Pflege der Gemeinschaft, der Solidarität und der Taterziehung (Verschmelzen
von Lernen und Leben) sind die vornehmsten Aufgaben innerhalb des Kreises der
Mitgliedschaft. Außerdem sind anzustreben:
Die Bildung von Kindergruppen
Zusammenstellung von Arbeitsgemeinschaften zur Vertiefung des Wissens in die
verschiedensten Zweige der allgemeinen Wissenschaften, der Technik, Literatur
und Kunst und der nationalen und internationalen Arbeiterbewegung.
Den Gruppen wird empfohlen, nach Möglichkeit aufs engste zusammenzuarbeiten mit
der FAUD (S.), der Föderation der kommunistischen Anarchisten und dem
Syndikalistischen Frauenbund.
Tätigkeit der Informationsstelle.
Um die Ortsgruppen nach außen hin zu vertreten, die Arbeiten und Veranstaltungen
zu regeln und zu organisieren, sowie die Verbindung der Gruppen untereinander
herzustellen und aufrechtzuerhalten, wählt jede Ortsgruppe eine
Informationsstelle. Die Informationsstellen sind das Herz im Körper der
Organisation. Sie informieren die einzelnen Gruppen und Glieder gegenseitig,
vermitteln, geben Anregungen und leiten, wenn die Mitgliedschaft keine anderen
Maßnahmen trifft, die gemeinsamen Arbeiten, Veranstaltungen und Aktionen. Großer
Wert ist auf den Austausch der Informierung über die Gruppentätigkeit zu legen,
weil hierdurch eine befruchtende Wirkung auf das Tat – und Geistesleben der
Gruppen und Mitglieder hervorgerufen wird. Ebenso wichtig und wertvoll ist das,
des öfteren zu veranstaltende Kreis- und Bezirkstreffen zu Propagandazwecken und
gemeinsame Wanderfahrten, um persönlichen Kontakt auf breitester Grundlage zu
bewirken. Dasselbe gilt auch für die Informationsstellen der kreis, bezirks
(Provinz-) und landesweise zusammengeschlossenen Gruppen.
Die Reichs-Informationsstelle ist das oberste ausführende und repräsentative
Organ der SAJD. Ihre vornehmsten Aufgaben und Pflichten sind: Die SAJD und ihre
Ideen in Wort und Schrift zu verbreiten und zu vertiefen. Den organisatorischen
Zusammenhalt der Gruppen zu pflegen und zweckdienliche Berichte oder
Rundschreiben und Jugendliteratur zu vermitteln und herzugeben; die Vertretung
der SAJD anderen Organisationen gegenüber, sowie die Aufnahme von Beziehungen
und Pflege derselben, mit den leitenden Körperschaften von gleich gesinnten
Bruderorganisationen zwecks gesteigerter Aktivität.
Organ:
der SAJD ist „Junge Anarchisten“.
Dasselbe wird von der Reichs-Informationsstelle herausgegeben und im Sinne der
Prinzipien der SAJD redigiert sowie alle Bekanntmachungen, die Gesamtbewegung
betreffend, in demselben veröffentlicht. Die Gruppen sind verpflichtet, ihre
Mitglieder zum Abonnement der „Jungen Anarchisten“ anzuhalten. (Solange die
‚Jungen Anarchisten’ noch nicht erscheinen, gelten nach Möglichkeit als
Publikationsorgane: ‚Der Syndikalist’, ’Der freie Arbeiter’ und ‚Die
Schöpfung’.)
Finanzierung
Zur Herausgabe des Organs und geeigneter Literatur sowie zur Deckung der
Geschäfts- und Propagandaunkosten usw., die allen Gruppen und
Informationsstellen entstehen, werden Beiträge erhoben. Es bleibt den Gruppen
überlassen, ob sie den Beitrag in fester oder freiwilliger Form erheben.
Grundsätzlich soll ein Viertel der Beiträge an die RiSt. abgeführt werden. Die
Regelung der Finanzierung der Kreis- und Bezirksinformationsstellen haben die in
Kreise und Bezirken zusammengeschlossenen Gruppen selbst vorzunehmen.
Kongress:
Der Kongress bildet die oberste Vertretung der SAJD.
Zur Teilnahme an ihm sind berechtigt:
1. Die Delegierten der zur Reichsföderation angeschlossenen Ortsgruppen. Es
bleibt den Gruppen überlassen, die Zahl der Delegierten zum Kongress zu
bestimmen.
2. Die Mitglieder der Reichs-Informationsstelle (In allen Fällen, die die
geschäftliche Leitung der SAJD betreffen, haben sie nur beratende Stimme).
Der Kongress wählt und bestimmt seine Leitung und Geschäftsordnung selbst. Bei
allen Beschlüssen und Abstimmungen entscheidet die einfache Majorität der
Kongressdelegierten.
Kongresse werden von RISt. einberufen, oder wenn mindestens 2/3 der Ortsgruppen
dieses beantragen; jedoch hat alljährlich einer stattzufinden.
Dasselbe gilt von den Kreisen und Bezirken in bezug auf Konferenzen. Anträge für
den Kongress sind bei der RISt. mindestens 5 Wochen vorher einzureichen und im
Organ ‚Junge Anarchisten’ bekannt zugeben.“
Aus: „Der Syndikalist“, 5. Jg. (1923), Nr. 13.
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